Wartestelle Schleuse Stadtbredimus — unterhalb
Amtliche Wartestelle. Bei Wartezeit Maschine bereithalten, Fahrwasser freihalten.
- Nutzung
- Wartestelle
- Übernachten
- nein
Revier Mosel
Die kurze Antwort vorweg: Ankern geht auf der Mosel nicht. Wer eine ruhige Nacht sucht, braucht einen Hafen oder eine ausgewiesene Liegestelle. Das ist keine Schikane, sondern hat mit Fahrrinne, Berufsschifffahrt und Staustufenbetrieb zu tun.
Die Mosel ist eine durchgehend staugeregelte, international befahrene Wasserstraße. Nach der Moselschifffahrtspolizeiverordnung ist das Ankern außerhalb ausdrücklich bezeichneter Stellen nicht zulässig. Hinzu kommt ein praktischer Grund: In der Fahrrinne und in den Stauhaltungen liegen Kabel, Leitungen und Bauwerke, und der Wasserstand kann sich durch den Schleusenbetrieb kurzfristig ändern.
Verbindlich ist immer die aktuelle Fassung der Verordnung und die örtliche Beschilderung — nicht diese Seite.
Es gibt vier Möglichkeiten, und in dieser Reihenfolge würde ich sie auch durchgehen:
Die sicherste Variante. Strom, Wasser, Sanitär, und bei Sturm oder Hochwasser bist du geschützt. Gastliegeplätze sind an der Mosel meist verfügbar, in der Hochsaison lohnt ein Anruf am Vormittag. Häfen, Marinas & Anleger
Erkennbar an den Tafelzeichen E.5, E.6 und E.7. Diese Stellen sind ausdrücklich zum Stillliegen freigegeben. Achte auf Zusatzzeichen: Oft gelten sie nur für bestimmte Fahrzeugarten oder eine begrenzte Anzahl nebeneinander liegender Boote.
Viele Moselorte unterhalten Stege für Gäste, teils kostenlos, teils gegen ein kleines Entgelt. Qualität und Ausstattung schwanken stark — manche haben Strom, andere nur eine Klampe. Über Nacht liegen ist dort in der Regel erlaubt, wenn nichts anderes ausgeschildert ist.
Wartestellen vor Schleusen sind zum Warten da, nicht zum Übernachten. Umschlagstellen und Anleger der Fahrgastschifffahrt sind gewerblich belegt. Und das freie Festmachen an Bäumen oder Uferbefestigungen ist außerhalb bezeichneter Stellen nicht zulässig.
| Zeichen | Bedeutung |
|---|---|
| E.5 | Stillliegen auf der Seite der Wasserstraße erlaubt, auf der das Zeichen steht. |
| E.6 | Ankern und Schleifenlassen von Ankern und Ketten ist hier erlaubt. |
| E.7 | Festmachen am Ufer ist hier erlaubt. |
| A.5 | Stillliegen verboten auf der Seite, auf der das Zeichen steht. |
| A.6 | Ankern und Schleifenlassen von Ankern verboten. |
| A.7 | Festmachen am Ufer verboten. |
Zusatztafeln unter dem Hauptzeichen schränken ein oder erweitern: Zahlen geben die zulässige Anzahl nebeneinander liegender Fahrzeuge an, Symbole die zugelassene Fahrzeugart.
Erfasste Stellen
Was uns an ausgewiesenen Stellen bekannt ist. Die Liste ist nicht vollständig und ersetzt die Beschilderung vor Ort nicht.
Amtliche Wartestelle. Bei Wartezeit Maschine bereithalten, Fahrwasser freihalten.
Amtliche Wartestelle vor der Schleuse. Nur zum Warten auf die Schleusung, kein Übernachten.
Alternative
Dreiländereck Luxemburg–Deutschland–Frankreich, kurz unterhalb der Schleuse Apach. Steg an der Europapromenade mit den drei Schengen-Stelen.
Die belebteste Uferpromenade der Luxemburger Mosel. Anleger für Sportboote neben den Liegeplätzen der Fahrgastschifffahrt — im Sommer voll, früh ankommen. Vollständige…
Liegemöglichkeit unterhalb der Staustufe, praktisch als Wartestelle vor dem Schleusen.
Kleiner Anleger am historischen Winzerdorf mit der einzigen Rundkirche Luxemburgs und dem Weinmuseum.
Anleger im Zentrum der Rieslinggemeinde, gegenüber Wincheringen. Gastronomie direkt am Ufer.
Ruhiger Winzerort mit kleiner Steganlage. Wenig Platz, außerhalb der Saison meist frei.
Stege an der Moselpromenade unmittelbar unterhalb der Staustufe. Kurze Wege in die Stadt, Schmetterlingsgarten und Weinkellereien fußläufig.
Deutsche Uferseite gegenüber Grevenmacher, oberhalb der Staustufe.
Erste luxemburgische Anlegemöglichkeit an der Sauermündung, direkt am Ortskern. Beliebter Startpunkt, weil hier Mosel und Sauer zusammentreffen. Vorsicht bei ablaufendem…
Es gibt eine Ausnahme, und die heißt Notfall. Wenn Motor oder Ruder ausfallen, wenn Wetter oder Sicht keine Weiterfahrt zulassen, darfst du selbstverständlich anhalten und dich sichern — dann aber möglichst außerhalb der Fahrrinne, mit gesetzten Lichtern und, wenn möglich, mit einer Meldung über UKW an die nächste Schleuse oder die Revierzentrale. Das ist kein Ankern im Sinne der Verordnung, sondern ein Notliegen, und dafür hat jeder Verständnis.
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